Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
EKK & Co. III Early Growth GmbH & Co. KG
1. Zusammenfassung
Die EKK & Co. III Early Growth GmbH & Co. KG (der „Fonds“) bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“), verfolgt jedoch kein nachhaltiges Investitionsziel.
Die ökologischen und sozialen Merkmale werden insbesondere durch verbindliche Ausschlusskriterien sowie deren Berücksichtigung im Investmentprozess umgesetzt. Vor jeder Investitionsentscheidung werden die Ausschlusskriterien geprüft und eine ESG-Due-Diligence durchgeführt. Zudem werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Zielunternehmen bewertet.
Die Einhaltung der beworbenen Merkmale wird während des Beteiligungszeitraums überwacht. Die Bewertung basiert insbesondere auf Informationen der Ziel- und Portfolio-Unternehmen, öffentlich verfügbaren Informationen und internen Einschätzungen des Fondsmanagements.
Der Fonds verpflichtet sich nicht zu einem Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung oder zu einem Mindestanteil EU-taxonomiekonformer Investitionen.
2. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieses Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber kein nachhaltiges Investitionsziel.
3. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale durch die verbindliche Anwendung von Ausschlusskriterien.
Der Fonds investiert nicht in Unternehmen, die:
- in die Herstellung oder den Vertrieb kontroverser Waffen oder wesentlicher Komponenten hiervon involviert sind;
- in den Bereichen Pornografie, Glücksspiel oder Tabak tätig sind;
- Fracking, Teersandförderung oder sonstige Förderung von Erdöl oder Kohle betreiben;
- in der Produktion oder Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen oder in der Kernenergie tätig sind, soweit dies nach den für den Fonds geltenden Investorenvereinbarungen ausgeschlossen oder gesondert zu behandeln ist; oder
- schwerwiegend gegen international anerkannte Standards, insbesondere den UN Global Compact, Menschenrechte, arbeitsrechtliche Mindeststandards oder Anti-Korruptionsvorschriften, verstoßen.
4. Anlagestrategie
Die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale werden in den Investmentprozess integriert. Vor jeder Investitionsentscheidung werden die verbindlichen Ausschlusskriterien geprüft und eine strukturierte ESG-Due-Diligence durchgeführt. Identifizierte wesentliche ESG-Risiken werden bei der Investmententscheidung berücksichtigt und, soweit erforderlich, angemessene Maßnahmen mit dem Management des Zielunternehmens vereinbart.
Im Rahmen der ESG-Due-Diligence werden auch die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung des Zielunternehmens bewertet. Dabei werden insbesondere Managementstrukturen, Arbeitnehmerbeziehungen, Mitarbeitervergütung und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften berücksichtigt.
5. Aufteilung der Investitionen
Mindestens 80% der Investitionen des Fonds sind auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet. Die übrigen Investitionen können insbesondere liquide Mittel und sonstige Positionen umfassen, die nicht auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet sind.
Der Fonds verpflichtet sich nicht zu einem Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung. Ebenso verpflichtet sich der Fonds nicht zu einem Mindestanteil an Investitionen, die mit der EU-Taxonomie konform sind.
6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Die Einhaltung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird im Investmentprozess und während des Beteiligungszeitraums überwacht.
Als Nachhaltigkeitsindikatoren werden insbesondere der Anteil der Investitionen, die vor der Investitionsentscheidung gegen die verbindlichen Ausschlusskriterien geprüft wurden, sowie der Anteil der Investitionen, für die eine ESG-Due-Diligence durchgeführt wurde, herangezogen.
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der internen Investment- und Beteiligungssteuerungsprozesse des Fondsmanagements.
7. Methoden
Die Erfüllung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wird anhand der Einhaltung der verbindlichen Ausschlusskriterien sowie der Durchführung der vorgesehenen ESG-Prüfungen bewertet.
Hierzu werden die Ergebnisse des ESG-Screenings und der ESG-Due-Diligence dokumentiert und im Rahmen der Investmententscheidung berücksichtigt.
8. Datenquellen und -verarbeitung
Die ESG-Bewertung basiert insbesondere auf Informationen und Unterlagen der Ziel- und Portfolio-Unternehmen, öffentlich verfügbaren Informationen sowie internen Einschätzungen des Fondsmanagements.
Die verwendeten Informationen werden im Rahmen des Investment- und Beteiligungsprozesses auf Plausibilität geprüft und intern verarbeitet. Soweit erforderliche Informationen nicht oder nicht in ausreichender Qualität verfügbar sind, können ergänzend Schätzungen herangezogen werden.
Der Anteil geschätzter Daten kann nicht vorab verlässlich quantifiziert werden und hängt insbesondere von der Verfügbarkeit und Qualität der von den jeweiligen Ziel- und Portfolio-Unternehmen bereitgestellten Informationen ab.
9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit standardisierter ESG-Daten kann insbesondere bei wachstumsorientierten Unternehmen eingeschränkt sein. Die ESG-Bewertung kann daher teilweise auf qualitativen Informationen und Schätzungen beruhen.
Diese Einschränkungen stehen der Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale grundsätzlich nicht entgegen, da deren Einhaltung insbesondere anhand der verbindlichen Ausschlusskriterien und der im Investmentprozess durchgeführten ESG-Prüfungen beurteilt wird.
10. Sorgfaltspflicht
Vor jeder Investitionsentscheidung wird eine strukturierte ESG-Due-Diligence durchgeführt. Diese umfasst insbesondere Umweltaspekte wie Emissionen und Ressourcennutzung, soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte und Produktsicherheit sowie Governance-Aspekte wie Compliance, Unternehmensführung, Risikomanagement und Daten- und IT-Sicherheit.
Die Ergebnisse der ESG-Due-Diligence werden im Rahmen des internen Investmentprozesses dokumentiert und bei der Investmententscheidung berücksichtigt.
11. Mitwirkungspolitik
Der Fonds begleitet seine Portfolio-Unternehmen während des Beteiligungszeitraums und adressiert identifizierte wesentliche ESG-Risiken im Rahmen der laufenden Beteiligungssteuerung. Dies erfolgt insbesondere durch den Austausch mit dem Management und, soweit erforderlich und verhältnismäßig, durch die Vereinbarung oder Unterstützung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen.
12. Bestimmter Referenzwert
Für den Fonds wurde kein Referenzwert bestimmt, um die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2026